PW-Sonderwertung 2025
Für die Erfüllung der PW-Sonderwertung bedarf es der erfolgreichen Teilnahme an wahlweise 10, 25 oder 40 Wanderungen auf Permanenten Wanderwegen in und außerhalb Deutschlands. Nicht anerkannt werden Wandertage, Geführte Wanderungen und Rund- und Weitwanderwege.
Der Nachweis der Wanderung erfolgt ausschließlich mit Stempeleintrag im PW-Sonderwertungsheft— nicht in sonstigen Wertungsheften oder Blattsammlungen.
Es handelt sich um eine Jahreswertung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Die Wertungshefte müssen bis spätestens 31. Januar 2026 bei der DVV-Geschäftsstelle, Fabrikstr. 8, 84503 Altötting eingereicht werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Auszeichnung. Eine Übertragung von Wertungen aus dem Vorjahr 2024 und/oder des kommenden Jahres 2026 ist ausgeschlossen.
Als besondere Auszeichnung wird eine hochwertige Urkunde in Bronze (10 Wertungen), Silber (25 Wertungen) oder Gold (40 Wertungen) verliehen. Das Sonderwertungsheft weist demnach 40 Zeilen aus. Urkunde und Zustellung der Urkunde nach erfolgreicher Teilnahme sind im Preis des Wertungsheftes inbegriffen. Bei Nichterfüllung der Bedingungen erfolgt keine Rückzahlung des Teilnahmeentgelts.
Es gelten die DVV-Richtlinien für Permanente Wanderwege, das heißt, für das Internationale Volkssportabzeichen wird täglich eine Teilnahme bei Permanenten Wanderwegen anerkannt.
Das Sonderwertungsheft ist zum Preis von 8,- €, 10,60 € bei postalischer Zustellung erhältlich.
Im Internet www.wanderkaufhaus.de und in der DVV-Geschäftsstelle
Vorauszahlung: DVV-Konto, Sparkasse Altötting-Mühldorf, IBAN DE23 7115 1020 0000 0614 57, BIC BYLADEM1MDF, Kennwort: PW-Sonderwertung 2024