Winteraktion 2024/25
Das DVV-Präsidium hat beschlossen, vom 1.11.2024 bis 28.2.2025 erneut eine Winteraktion durchzuführen. Hierdurch soll das Wandern fürs Internationale Volkssportabzeichen in veranstaltungsarmen Monaten gefördert bzw. ermöglicht werden.
In den Wintermonaten anerkennt der Deutsche Volkssportverband e.V. Wanderleistungen für das IVV-Abzeichen, die außerhalb der üblichen Veranstaltungsformen (Wandertage, Geführte Wanderungen, Wanderwege) erbracht werden. Der Wanderer wählt eigenständig seine Wanderstrecke.
Denn das Veranstaltungsnetz ist ausgedünnt. In manchen Regionen Deutschlands finden in der kalten Jahreszeit nahezu keine Wandertage statt. Permanente Wanderwege liegen bisweilen weit entfernt und auch das Angebot von Geführten Wanderungen beschränkt sich auf sehr wenige Vereine oder ist nicht existent.
100 km oder mehr zu einem Startort fahren? Das ist bei Eis und Schnee nicht ungefährlich und belastet das Portemonnaie und die Umwelt.
Es gelten Wanderungen von 5 km und mehr. Die Streckenlänge liegt im Ermessen der Wanderer, die Streckenauswahl ohnehin. Die Anerkennung solcher Wanderungen gilt für die IVV-Teilnahmewertung, nicht für die IVV-Kilometerwertung.
Der Nachweis einer Wanderung für die Winteraktion 2024/25 wird mit einer DVV-Teilnehmerkarte erbracht. Jeder kann sie ausdrucken, kopieren und an andere weitergeben. Man findet sie im Original bzw. als Kopiervorlage im DVV-Kurier 11-12/2024.
Die Teilnehmerkarte hat Raum für zehn Wanderungen. Nach zehn oder auch beliebig vielen Wanderungen kann die Teilnehmerkarte bei der DVV-Geschäftsstelle, Fabrikstr. 8, 84503 Altötting eingereicht werden. Keine Wertung ist an Tagen möglich, wo der Wanderer an regulären Veranstaltungen (Wandertage, Geführte Wanderungen, Wanderweg) der DVV-Mitgliedsvereine teilnimmt.
Die Teilnehmerkarten können während der Aktion mit dem IVV-Teilnehmerwertungsheft eingereicht werden und danach bis spätestens 30. April 2025. Zur Wertung für das Internationale Volkssportabzeichen ist ein Startgeld in Höhe von 3 Euro pro Wanderung an den DVV zu überweisen.